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Fachanwalt für Verkehrsrecht2016-11-23T09:17:09+00:00

Verkehrsrecht Castrop-Rauxel:

Schnelle Hilfe bei Unfall, Bußgeld und Fahrverbot.

Welcher Schadensersatz steht mir bei einem Verkehrsunfall zu?

Einfache Frage, schwierige Antwort. Leider versuchen die gegnerischen Versicherungen schnell und allzu oft, Ihnen diese Frage zu beantworten. Sie nehmen oft kurz nach dem Unfall gerne auch telefonisch und sehr freundlich Kontakt zu Ihnen auf und bieten ihren “Full-Service” einschließlich “Bestellung eines Sachverständigen” an. Aber wollen Sie hier dem Gegner vertrauen, der nur seinen eigenen Vorteil im Blick hat? Das Gesetz erlaubt Ihnen die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts auf Kosten des Gegners, wenn dieser den Unfall zumindest mit verursacht hat. Ich biete Ihnen die Chance, mit all meinem know-how als Fachanwalt und meiner jahrelangen spezialisierten Erfahrung auch in der seit vielen Jahren bewährten Zusammenarbeit mit Kfz-Sachverständigen sowie Werkstätten das Maximum für Sie zu realisieren.

Dr. Dirk Helwing ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Castrop-Rauxel

Doppel-Siegel »Zertifizierter Verteidiger für Verkehrsstrafrecht und OWI-Recht (VdVKA e.V.)« sowie »Zertifizierter Unfallschadenabwickler (VdVKA e.V.)«.

NEU: Erweiterte Verkehrsstrafrecht-/ Unfallschaden-Kompetenz:
Seit März 2016 ist Dr. Dirk Helwing zudem auch noch »Zertifizierter Verteidiger für Verkehrsstrafrecht und OWI-Recht (VdVKA e.V.)« sowie »Zertifizierter Unfallschadenabwickler (VdVKA e.V.)«.

Das Recht der Unfallabwicklung ist komplizierter als Sie glauben. Probleme gibt es weniger bei der Verschuldensfrage, die finanziellen Fallen liegen dagegen im Bereich der zu ersetzenden Schadenspositionen. Beliebte „Schlachtfelder“ bei der Unfallregulierung sind z.B.:
Hinzuziehung eines eigenen Sachverständigen, Schadenshöhe bei fiktiver Abrechnung, Abweichungen vom Gutachten des Sachverständigen, Verbringungskosten, UPE-Aufschläge, Verweis auf Alternativwerkstatt, Nutzungsausfall, Mietwagen, Erstattung von Umsatzsteuer, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden und Renten.

Bedenken Sie bitte, dass auf Seiten der gegnerischen Versicherung ausgewiesene Experten sitzen, die ganztägig nur Verkehrsunfälle abwickeln und daher ihr Handwerk verstehen. Ich biete Ihnen “Waffengleichheit” gegenüber diesen hochspezialisierten Mitarbeitern der gegnerischen Versicherung, die letztlich nur den Vorteil für ihr eigenes Unternehmen im Auge haben. Denn wenn Sie hier nicht kompetent vertreten werden, haben Sie schnell das Nachsehen.

Ich verstehe mich als erste Anlaufstelle, um letztlich eine schnelle und vollständige Abwicklung des Schadens “aus einer Hand” zu gewährleisten. Ich übernehme sämtliche erforderliche Korrespondenz, sie brauchen sich um nichts mehr zu kümmern.

Post von der Polizei oder einer Straßenverkehrsbehörde kann keiner gebrauchen.

Zu schnell unterwegs oder zu dicht aufgefahren, rote Ampel, Punkte, Fahrverbot oder gar Entziehung der Fahrerlaubnis? Das Recht der Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten gehört ebenso wie das Verkehrsstrafrecht in die Hände eines spezialisierten und erfahrenen Fachanwalts. Eine ausführliche Beratung, ggfs. eine fundierte und interessengerechte schriftliche Einlassung oder ein sachkundiges Gespräch mit Staatsanwaltschaft oder der Ordnungsbehörde kann für erhebliche Entlastung beim Mandanten sorgen. Wird das Verfahren doch mal nicht eingestellt, begleite ich meine Mandanten selbstverständlich auch im Gerichtssaal. Die Erfahrung zeigt, dass sich hier sogar bessere Ergebnisse erzielen lassen als im Verfahren vor der Behörde. Also: Keine Angst vor einem Gerichtsverfahren!

Dort dreht es sich oft um folgende Fragen:

• Was gehört zu einer ordnungsgemäßen Geschwindigkeits- oder Abstandsmessung?
• Gibt es ein vollständiges und fehlerfreies Messprotokoll?
• Welches Messgerät wurde verwendet und war es geeicht und nach Bedienungsanleitung geführt?
• War der Messbeamte für das Gerät ausgebildet?
• Kann der Video- oder Zeugenbeweis geführt werden?
• Kann der Fahrer identifiziert werden?
• Kann die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot vermieden werden?
• Kann sich ein Bußgeldbescheid auf eine Verwarnung reduzieren?

Man kann unschwer erkennen, dass die ordentliche Bearbeitung solcher Probleme spezialisiertes und ausgewiesenes Fachwissen auch von technischen Zusammenhängen erfordert,  wie sie nur die Aus- und Fortbildung des Fachanwalts für Verkehrsrecht vorsieht.

Täglich werden hunderttausende PKW ge- und verkauft, übers Internet, beim Händler oder „Privat“, mit oder ohne Vertrag.

Manche PKW funktionieren danach einwandfrei, viele aber eben nicht. Entweder waren Mängel schon bei Übergabe vorhanden oder sind erst nach Übergabe entstanden, manche Mängel hat der Verkäufer arglistig verschwiegen. Was sind „zugesicherte Eigenschaften“, wann kann ich vom Vertrag zurücktreten, muss ich einen Unfallschaden offenbaren und was passiert bei der Angabe falscher Kilometerstände? Probleme über Probleme. Ein Kauf beim Händler hat andere Rechtsfolgen als ein Kauf von „Privat“, wann ist ein Gewährleistungsausschluss  möglich oder auch unwirksam, was hat es mit der Beweislastumkehr nach sechs Monaten auf sich und überhaupt worin besteht eigentlich der Unterschied von Gewährleistung zur Garantie?
Kein Laie überblickt auch nur annähernd seine Rechte und Pflichten, als spezialisierter und erfahrener Fachanwalt helfe ich auch in solchen Fällen gern.

Hier gelangen Sie zu weiteren Tätigkeitsbereichen:

ARBEITSRECHTVERKEHRSRECHTSTEUERRECHTSOZIALRECHTSTRAFRECHTMIETRECHTVERSICHERUNGSRECHTVERTRAGSRECHTERBRECHT • ALLG. ZIVILRECHT • INTERNETRECHT • WIRTSCHAFTSRECHT

Fazit
Rezensionsdatum
Artikelbezeichnung
Verkehrsrecht Castrop-Rauxel | Schnelle Hilfe bei Unfall, Bußgeld und Fahrverbot.
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