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Rechtsanwalt für Versicherungsrecht2016-11-21T12:44:15+00:00

„Erst zahlt man jahrelang seine Beiträge, wenn dann aber ein Versicherungsfall eingetreten ist, wollen diese nicht zahlen.“

Wie oft hat man diesen Vorwurf schon gehört? Versicherungen stehen grundsätzlich unter diesem Generalverdacht. Es dürfte wohl niemanden geben, der nicht irgendwo irgendeinen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, wie z.B.

Gebäude-, Hausrat,- Feuer- und Einbruchsdiebstahl-, KFZ-, Reisegepäck- Reiserücktritts-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Lebens-, Renten-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- und Unfall, Garantieversicherung.

Es gibt nahezu unendlich viele unterschiedliche Versicherungsarten und –verträge, so wie es Versicherungsgesellschaften gibt. Einen rechtlichen Rahmen um die einschlägigen Vorschriften bilden die „Allgemeinen Versicherungsbedingungen“ (AVB) für die jeweiligen Versicherungszweige sowie das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Nicht immer bewegen sich die Versicherungen in diesem Rahmen und manchmal gewinnt man den Eindruck, Versicherungen würden im Leistungsfall “auf Zeit spielen”.

Ich bin regelmäßig im Versicherungsrecht tätig, helfe ihnen durch diesen Dschungel und fordere Ihre berechtigen Ansprüche ein.

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