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Rechtsanwalt für Erbrecht2016-11-21T12:41:37+00:00

„Sterben macht Erben“ führt nicht selten zu erheblichen rechtlichen Problemen.

Der konfliktreichste Fall entsteht, wenn keine – z.B. durch Testament – geregelte Erbfolge vorliegt. Plötzlich bilden sich durch die gesetzliche Erbfolge Erbengemeinschaften, die häufig zerstritten und dadurch bezogen auf die Verwaltung der Erbmasse nicht handlungsfähig sind. Um eine sinnvolle Aufteilung der Erbmasse zu erreichen und sie vor Schaden zu bewahren, ist eine Auseinandersetzung dieser Erbengemeinschaft alternativlos. Aber selbst ein notarielles Testament schützt nicht umfassend vor Streit, der schon viele Familien entzweit hat.

Ich unterstütze Sie bei Fragen um die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft, Enterbung, um Ansprüche aus dem Pflichtteilsrecht, deren Berechnung und verfahrensmäßige Durchsetzung, die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft einschließlich Verwaltung und Teilung des Nachlasses, die Erbenhaftung, Fragen zur Nachlassverwaltung, -insolvenz und-pflegschaft, Vermächtnis, Vor- und Nacherbfolge, Testaments- und Erbvertragsgestaltung, Auslegung und Anfechtung von Testamenten, gemeinschaftliche („Berliner“) Testamente, vorweggenommene Erbfolge, Erbschafts- und Schenkungssteuer und Unternehmensnachfolgen.

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Rechtsanwalt Erbrecht
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