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Rechtsanwalt für Strafrecht2016-11-21T12:43:14+00:00

Der Kontakt mit dem Strafrecht gehört sicherlich zu den unangenehmsten Erfahrungen. Aber wie schnell kann es gerade im Straßenverkehr zu folgenden Situationen kommen:

• Was passiert, wenn ich einen Verkehrsunfall mit Körperschaden verursache (fahrlässige Körperverletzung)?
• Wie werde ich bestraft, wenn ich vor dem Autofahren die Menge an Alkohol falsch eingeschätzt habe (Trunkenheitsfahrt)?
• Was droht mir, wenn ich einen kleinen Parkrempler nicht bemerkt habe (Unfallflucht bzw. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)?
• Womit muss ich rechnen, wenn sich ein anderer Verkehrsteilnehmer durch meine Fahrweise bedrängt fühlt (Nötigung)?

Und abseits des Straßenverkehrs z.B.:
• Was muss ich befürchten, wenn ich über steuerliche Sachverhalte den Überblick verloren habe (Steuerhinterziehung)?

In allen Fällen, in denen Sie einen Anhörungsbogen der Polizei erhalten oder ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eröffnet wird, gilt zunächst der Grundsatz: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.
Sie sind keinesfalls verpflichtet, gegenüber noch so freundlichen Polizeibeamten irgendwelche Angaben zur Sache zu tätigen. Sie sollten lediglich Ihre Personalien offen legen und ansonsten – ist das Verlangen sich zu rechtfertigen auch noch so groß – von Ihrem gesetzlich verbrieften Schweigerecht Gebrauch machen. Darüber sollten Sie die Polizeibeamten eigentlich belehren, erfahrungsgemäß geschieht dies aber regelmäßig nicht. Äußern Sie sich aber zum Tatvorwurf zu früh und ohne anwaltliche Begleitung, können nicht wiedergutzumachende Schäden entstehen!

Ein kompetenter Rechtsanwalt holt sich nämlich zunächst die Ermittlungsakte der Behörde ein, aus der sich Einzelheiten zum Vorwurf sowie mögliche Zeugenaussagen ergeben. Erst nach Prüfung dieser Umstände ist zu entscheiden, ob und wie man sich äußert.

Als ein im Strafrecht, insbesondere dort auch im Verkehrs- und Steuerstrafrecht regelmäßig tätiger Rechtsanwalt strebe ich für meine Mandanten zunächst eine Verfahrenseinstellung  – gegebenenfalls gegen Geldauflage – an.  Im Falle eines Strafbefehls oder einer Anklage stehe ich meinen Mandanten natürlich auch im Gerichtssaal bei und versuche alles, um den entstandenen Schaden möglichst klein zu halten.

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