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Fachanwalt vs. Rechtsanwalt – worin liegt der Unterschied2018-10-08T16:18:42+00:00

DER UNTERSCHIED ZWISCHEN RECHTSANWALT UND »FACHANWALT«

Ein „Fachanwalt“ ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt.

Die Voraussetzungen zum Erwerb und Führen der Fachanwaltsbezeichnung sind in Deutschland gesetzlich geregelt in der Fachanwaltsordnung.
Es gibt aktuell 23 verschiedene Rechtsgebiete, für die eine Fachanwaltschaft erworben werden kann. Nach der Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer verfügen per 1. Januar 2014 in Deutschland nur rund 25 % aller Rechtsanwälte überhaupt über mindestens eine Fachanwaltsbezeichnung, Mehrfach-Fachanwälte sind eine sehr seltene Spezies.

Nach diversen Studien spielt die mit einer Fachanwaltschaft verbundene Spezialisierung für rund 80 % der befragten Mandanten bei der Anwaltsauswahl die entscheidende Rolle.

Der Prozentsatz ist über die Jahre ansteigend. Dieser Trend ist zum einen beabsichtigt und wird sich zum anderen in der Zukunft noch verstärken.

Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung verliehen. Hierzu haben die jeweiligen Rechtsanwaltskammern Fachausschüsse gebildet, die entsprechende Anträge prüfen.

Ein Rechtsanwalt darf maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Fachanwalt kann man nur werden, wenn man innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen war und nachweisen kann, auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen zu verfügen.

Als Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse wird die Teilnahme an einem 120 Stunden umfassenden intensiven Ausbildungslehrgang gefordert. Dieser endet mit schriftlichen Leistungskontrollen in Form fünfstündiger Klausuren. In besonderen Fällen ist noch eine zusätzliche mündliche Prüfung (sog. „Fachgespräch“) erforderlich.

Die erforderlichen praktischen Erfahrungen sind durch eine bestimmte und hohe Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet nachzuweisen. Die Spanne reicht z.B. von 50 Fällen im Steuerrecht bis hin zu 100 Fällen im Arbeitsrecht und sogar 160 Fällen im Verkehrsrecht.

Der Fachanwalt muss sich jährlich auf dem Gebiet jeder von ihm erworbenen Fachanwaltsbezeichnung in einem Umfang von 15 Zeitstunden fortbilden, sonst wird ihm die Fachanwaltsbezeichnung aberkannt.

Dr. Dirk Helwing ist Rechtsanwalt und Steuerberater, Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie Fachanwalt für Steuerrecht.

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Fachanwalt vs. Rechtsanwalt - worin liegt der Unterschied
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