Das Sozialrecht betrifft nahezu jeden Einwohner unseres Landes, denn es regelt die sozialen Belange aller Personen, die in das Sozialsystem der Bundesrepublik Deutschland eingebunden sind. Dazu gehören insbesondere Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Rentner, Schüler, Studenten und Selbständige.
Das Sozialrecht umfasst die Rechtsgebiete der
Krankenversicherung – Rentenversicherung – Pflegeversicherung – Arbeitslosenversicherung – Unfallversicherung und das Schwerbehindertenrecht. Darüber hinaus zählen auch Ansprüche auf das Bundeselterngeld und Kindergeld zum Sozialrecht.
Sozialgesetze werden durch zuständige Verwaltungsbehörden (z.B. Arbeitsagentur, Jobcenter, Kindergeldkasse, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft) umgesetzt. Die Behörde entscheidet durch einen Bescheid, gegen den mit einer Frist von einem Monat das Rechtsmittel Widerspruch möglich ist. Ändert die Behörde ihre Ansicht nicht, ergeht ein sogenannter Widerspruchsbescheid, gegen den ebenfalls innerhalb einer Monatsfrist Klage beim Sozialgericht eingereicht werden kann. Das Gericht kontrolliert die Entscheidung der Behörde. Geht der Prozess verloren, kann die unterlegene Partei wiederum innerhalb Monatsfrist Berufung beim Landessozialgericht (in NRW: Essen) einlegen.
Als im Sozialrecht regelmäßig tätiger Rechtsanwalt vertrete ich Sie gerne im Streitfall gegen Behörden und vor Gericht und setze dort Ihre Rechte durch.
Welche Streitfälle sind in der Praxis häufig anzutreffen? Hier eine kleine Auswahl:
– Wie wehre ich mich gegen eine Sperrzeit oder Leistungskürzungen durch die Arbeitsagentur?
– Was kann ich tun gegen Kürzungen von Harz IV Leistungen?
– Wie erstreite ich mir bestimmte Leistungen der Krankenkasse?
– Wann wird mein Unfall als Arbeitsunfall bei der Berufsgenossenschaft anerkannt?
– Wie erlange ich eine höhere Pflegestufe?
– Wie sichere ich meine Ansprüche auf Rentenleistungen?
– Welche Sonderrechte habe ich als Schwerbehinderter z.B. im Arbeitsverhältnis?
Hier gelangen Sie zu weiteren Tätigkeitsbereichen:
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